Familienrecht KRK Rechtsanwälte und Notar Rüsselsheim Erfurt

Familienrecht

Rund um die Familie

Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des Familienrechts umfassen insbesondere:

  • Beratung und Vertretung während der Trennung und Scheidung im Zusammenhang mit allen hiermit auftretenden Rechtsfragen
  • des Ehegattenunterhalt in Form des Trennungsunterhaltes und des nachehelichen Unterhaltes
  • des Kindesunterhaltes minderjähriger Kinder
  • des Sorge- und Umgangsrechts
  • der Verteilung des Hausrates
  • des Versorgungsausgleichs
  • des Zugewinnausgleichs
  • Unterhaltsansprüche Volljähriger
  • Ausarbeitung von Scheidungsfolgevereinbarungen

In geeigneten Fällen kann die Angelegenheit vollständig online und telefonisch bearbeitet werden. Zur Vorbereitung verwenden Sie bitte das Scheidungsformular. Entsprechend Ihren Angaben erstellen wir einen Scheidungsantragsentwurf, den wir Ihnen nebst Kostenvoranschlag und Vollmacht zukommen lassen. Die Vollmacht steht auf dieser Seite auch zum Download bereit. Nach Erhalt der vorzulegenden Gerichtskosten wird der Scheidungsantrag von uns beim zuständigen Familiengericht eingereicht.

Den für die Durchführung des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich) erforderlichen Fragebogen hierzu erhalten Sie von uns gesondert zugesandt. Auch dieser Fragebogen steht zum Download bereit. Dieser muß von Ihnen ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurückgegeben werden.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen während des gesamten Verfahrens für aufkommende Fragen telefonisch zur Verfügung.

Auch persönliche Termine können jederzeit vereinbart werden.

Nach Berechnung des Versorgungsausgleichs wird in der Regel vom Amtsgericht – Familiengericht – der Scheidungstermin bestimmt. Wir werden diesen Termin dann wahrnehmen. Wir sind bundesweit hierfür zugelassen.

Falls Sie nicht in der Lage sein sollten, Gerichtskosten und Anwaltskosten zu bezahlen, da Ihr Einkommen zu niedrig ist, besteht die Möglichkeit, dass Prozesskostenhilfe für Sie beantragt wird. Hierzu ist von Ihnen die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse auszufüllen und unterschrieben nebst Belegen wie Kreditverträge, Einkommensbescheinigungen,  SGB II Bescheid, Rentenbescheide usw. zurückzureichen. Wir werden die Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht – Familiengericht - für Sie beantragen. Die Prozesskostenhilfe kann ratenfrei gewährt werden oder mit einer vom Gericht anzuordnenden Ratenzahlung, die 48 Monate nicht überschreiten darf.

Die Dauer des Scheidungsverfahrens beläuft sich erfahrungsgemäß auf etwa vier bis zwölf Monate.

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Kontakt

Anwaltschaft: 06142 / 8284-0
Notariat: 06142 / 8284-13
Telefax: 06142 / 8284-44
E-mail: info@krk-rechtsanwaelte.de