Privates Baurecht
Rund um die Immobilie
Unsere Tätigkeiten auf dem Gebiet des privaten Baurechts umfassen insbesondere:
Überprüfung und Gestaltung von Bauverträgen
- Durch anwaltliche Beratung bei der Vertragsgestaltung können häufig spätere Streitigkeiten vermieden werden oder die eigene Position ist bei entsprechender Vertragsgestaltung im Streitfall besser durchsetzbar
Vertretung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit
- Werklohnforderungen
- Mängelansprüchen
- Beendigung/Kündigung von Werkverträgen
Beratung über die Durchsetzung bzw. die Abwehr von Ansprüchen bei gestörtem Bauablauf.
Geltendmachung von Sicherheiten (z.B. Vertragserfüllungs-/Gewährleistungsbürgschaften, Bauhandwerkersicherungen, Sicherungshypotheken).
Wir vertreten Bauunternehmen, Bauträger und Handwerksbetriebe sowie private Auftraggeber.
