Wohnungseigentumsrecht
Rund um die Immobilie
- Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern bei Auseinandersetzungen mit Miteigentümern, Hausverwaltungen und Dritten wegen interner Streitigkeiten über Beschlussfassungen jeglicher Art, wie z.B. Wohngeldabrechnung, Wirtschaftsplänen, Instandsetzungsmaßnahmen und rückständige Hausgelder von Miteigentümern.
- Vertretung von Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Wohnungseigentümern wegen Streitigkeiten über den Bestand des Verwaltervertrages, Zahlung des Verwalterhonorars oder die Abwehr von Ihnen gegenüber geltend gemachten Haftungsansprüchen.
